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Treppenlift - Was zahlt das Finanzamt?

Anja Lang
von Anja Lang
Icon Treppenlift Steuer

Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Treppenlifts sind vergleichsweise hoch und können – je nach individueller Ausführung und baulicher Ausgangslage - schnell mehrere Tausend Euro betragen. Gut zu wissen, dass sich das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen an einem Teil der Kosten beteiligt. Wie Sie Ausgaben für den Treppenlift steuerlich geltend machen können.

Zusammenfassung

Finanzielle Aufwendungen für einen Treppenlift können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. In vielen Fällen lässt sich dadurch bares Geld sparen.

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Normalerweise beteiligt sich das Finanzamt nicht an privaten Ausgaben. Wenn es sich bei den Kosten jedoch um zwangsläufig anfallende Aufwendungen handelt, denen sich der Steuerpflichtige „aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und diese höher sind als bei der Mehrheit der anderen Steuerpflichtigen mit ähnlichem Einkommen und Vermögen sowie Familienstand,“ sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Teil dieser Kosten in der jährlichen Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung (EstG §33)“ geltend gemacht werden kann. Dies ist allerdings erst möglich sobald eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese Regelung kann unter anderem auch für die Anschaffung eines Treppenliftes genutzt werden. Allerdings müssen dazu zwingend bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch die Kosten für einen gebrauchten Treppenlift, der in der Anschaffung meist deutlich günstiger ist, können unter denselben Voraussetzungen, wie sie für ein neues Modell gelten, als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.

Voraussetzung 1: Treppenlift muss medizinisch notwendig sein

Ausschlaggebend dafür, dass die Kosten für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt werden, ist die Tatsache, dass der Treppenlift nachweislich medizinisch notwendig ist. Seit einem wegweisenden Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2014, reicht dafür eine ärztliche Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass die Mobilität beim alltäglichen Treppensteigen dauerhaft eingeschränkt ist. Der alleinige Hinweis auf Diagnosen bzw. Krankenunterlagen aus denen eine Bewegungseinschränkung hervorgeht, reicht dagegen nicht aus. Ein amtsärztliches Gutachten, wie es früher verlangt wurde, ist seit dem Urteil inzwischen aber nicht mehr erforderlich.

Rechenbeispiel für die zumutbare Belastungsgrenze

Ein steuerpflichtiger Haushalt mit zwei Kindern und einem in dem Steuerjahr erwirtschafteten Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro, muss bei einer Belastungsgrenze von drei Prozent 1.500 Euro in diesem Jahr selbst schultern. Erst Kosten, die über dieser Summe liegend, können dann als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Betragen die Kosten für den Treppenlift z.B. 10.000 Euro, könnte diese Familie immerhin 8.500 Euro für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.*

* Dies ist nur ein Rechenbeispiel. Für die genaue Berechnung der individuell eigenen Belastungsgrenze sollte am besten ein Steuerberater kontaktiert werden.

Voraussetzung 2: Überschreiten des zumutbaren Eigenanteils

Nicht alle Kosten für den Treppenlift können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Steuerpflichtige einen zumutbaren Eigenanteil selbst tragen muss. Wie hoch dieser Eigenanteil genau ausfällt, muss individuell berechnet werden und hängt vom Einkommen des Haushalts, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Je nach individuellen Gegebenheiten, kann die zumutbare Belastungsgrenze dann zwischen ein bis sieben Prozent der Gesamteinkünfte betragen. Erst, wenn diese Belastungsgrenze überschritten wird, können die darüberhinausgehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei den vergleichsweise hohen Kosten für einen Treppenlift, dürfte das aber fast immer der Fall sein.

Icon Taschenrechner

Ausgaben zusammenlegen

Außergewöhnliche Belastungen können immer nur in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in dem sie anfallen. Deshalb kann es sich lohnen mehrere zwangsläufig anfallende Ausgaben in einem Jahr zusammenzulegen, um mehr Ausgaben oberhalb der Belastungsgrenze absetzen zu können. Welche Posten in der Steuererklärung - neben Treppenliften - noch als außergewöhnliche Belastung angegeben werden können, ist nicht exakt definiert. Zu den gängigen Aufwendungen, die häufig anerkannt werden, zählen aber zum Beispiel auch:

  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden.
  • Krankheitskosten, wie Fahrtkosten, Medikamente, Zuzahlungen, medizinische Hilfsmittel, etc. für die die Krankenkasse nicht leistet.
  • Allergiekosten
  • Unterhaltskosten
  • Beerdigungskosten
  • Wohnungsumbau wegen Krankheit oder Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach Umweltereignissen, wie Brand, Erdbeben, Hochwasser, Sturm, etc.

Treppenlift - weitere Steuersparmöglichkeiten

Wenn die Kosten für Ihren Treppenlift vom Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, heißt das trotzdem nicht, dass Sie komplett leer ausgehen müssen.

Handwerksleistungen

Haben Sie sich zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes ohne medizinische Notwendigkeit entschieden, etwa um frühzeitig vorzusorgen oder, weil Sie mehr Komfort wünschen, ist auch hier eine steuerliche Erleichterung möglich. Sie können dann nämlich zumindest die Lohnkosten der Monteure als Handwerkerleistung in der Steuererklärung angeben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Darüber hinaus können auch Folgekosten, wie etwa die regelmäßige Wartung des Treppenlifts bzw. Kosten aus einem laufenden Wartungsvertrag, als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Geschrieben von
Anja Lang
Anja Lang

Freie Medizinjournalistin

Anja Lang schreibt als freie Medizinjournalistin regelmäßig für diverse Gesundheitsportale, Publikumszeitschriften sowie einschlägige medizinische Fachmagazine. Nach dem Studium der Kommunikationswissenschaften mit Schwerpunkt Medizin- und Wissenschaftsjournalismus war Sie mehrere Jahre als TV-Journalistin für verschiedene Fernsehsender tätig. Inzwischen arbeitet sie selbstständig und schreibt für diverse Gesundheitsportale sowie medizinische Fachzeitschriften.

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