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Was für einen Lift suchen Sie?
WeiterDie Anschaffung eines Treppenlifts ist mit hohen Kosten verbunden, die nicht jeder ohne Weiteres finanziell stemmen kann. Das ist aber noch kein Grund auf die Anschaffung eines Treppenlifts zu verzichten, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung. So können Sie, je nach persönlicher Situation, diverse Zuschüsse, Förder- und Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen, mit denen sich die Kosten für die Mobilitätshilfe oft deutlich minimieren lassen. Mit was Sie rechnen können.
Bis zu 4.000 Euro Pflegekassenzuschuss
Wenn der Treppenlift medizinisch notwendig ist und Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben, können Sie bereits ab dem Pflegegrad 1 einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Dieser Zuschuss wird, gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI, nur einmal gewährt und kann für sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes verwendet werden – so eben auch für den Einbau eines Treppenlifts. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Er ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
- Sie sind Eigentümer der Immobilie in die der Treppenlift eingebaut werden soll.
- Als Mieter benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters für den Einbau.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme von einem Treppenliftanbieter ein.
- Erforderlich ist auch eine kurze Darstellung von Art und Umfang sowie Eignung der geplanten Maßnahme – in dem Fall Treppenlift –zur individuellen Verbesserung der Wohnsituation.
- Füllen Sie das Antragsformular von der Pflegekasse aus und reichen Sie den Antrag mit allen Angaben ein.
Wird der Antrag gewährt, können Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Wenn nicht nur Sie, sondern beispielsweise auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin im gemeinsamen Haushalt einen Pflegegrad haben und sie beide einen Zuschuss beantragen, verdoppelt sich der Anspruch auf bis zu 8.000 Euro.
Bis zu 16.000 Euro pro Haushalt
Die Höchstfördergrenze für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegekassen liegt bei insgesamt vier zuschussberechtigten Personen pro Haushalt. Damit sind im günstigsten Fall bis zu 16.000 Euro pro Haushalt als einmaliger Zuschuss drin.
Den Pflegekassenzuschuss können Sie übrigens, nicht nur für Kauf und Einbau eines neuen Treppenlifts verwenden, sondern auch zur Finanzierung eines gebrauchten Treppenlifts. Denn gebrauchte Modelle sind in der Anschaffung meist deutlich günstiger. Darüber hinaus können Sie das Fördergeld auch zur Bezahlung einer Treppenlift-Miete einsetzen, die anfällt, wenn Sie den Treppenlift nur vorübergehend für eine begrenzte Zeit benötigen.
Fördermöglichkeiten der KfW-Bank
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung zum Einbau eines Treppenlifts bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Hier stehen Ihnen zur Treppenlift-Finanzierung vor allem zwei Förderprogramme zur Verfügung:
KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“
Zum einen haben Sie die Möglichkeit bei der KfW einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zu beantragen. Wird der Antrag gewährt, können Sie von der KfW einem Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten für den Treppenlift erhalten. Dieser Zuschuss ist einmalig, altersunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Auch einen Pflegegrad benötigen Sie dafür nicht. Allerdings lässt sich der KfW-Zuschuss nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Sollten beide Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen, dürfte es daher sinnvoller sein, erst einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, da der Zuschuss dort meist höher ausfällt, als die zehn Prozent der KfW.
KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen – Kredit“
Alternativ zum Zuschuss, können Sie bei der KfW auch einen zinsgünstigen Kredit im Rahmen der Förderung „Altersgerecht umbauen“ erhalten. Die Höchstsumme des Förderkredits liegt bei 50.000 Euro zu einem effektiven Jahreszins von aktuell 2,78 Prozent. Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Kredit sind die gleichen wie für den Zuschuss. Beide Programme sind allerdings nicht miteinander kombinierbar.
Das richtige Timing
Die Zuschüsse der KfW werden jährlich aus einem festgelegten Budget an Bundesmitteln ausgezahlt, die in der Regel gegen Jahresanfang wieder aufgefüllt werden. Eine Antragstellung ist deshalb am Anfang des Jahres besonders günstig, weil dann der Fördertopf noch voll ist. Warten Sie mit dem Einbau des Treppenliftes außerdem unbedingt ab bis der Antrag endgültig genehmigt worden ist, da dies eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass der Zuschuss auch ausgezahlt werden kann.
Regionale Förderprogramme
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, können Sie möglicherweise auch von regionalen Förderprogrammen profitieren. Welche und wie viele Mittel in den verschiedenen Bundeländern jeweils zur Verfügung stehen, ist teilweise sehr unterschiedlich und kann sich auch ändern. Um über aktuelle regionale Förderprogramme informiert zu sein, macht es Sinn jeweils direkt bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des eigenen Wohnortes nachzufragen.
1.000 Euro pro Jahr „Landespflegegeld Bayern“
Pflegebedürftige Menschen, die in Bayern leben, haben zum Beispiel die Möglichkeit auf Antrag das sogenannte Landespflegegeld Bayern zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Fürsorgeleistung des Freistaates Bayern in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen, die nicht zweckgebunden ist. Das heißt, dass Sie das Geld komplett frei verwenden können und damit z.B. auch zur Treppenlift-Finanzierung einsetzen dürfen. Die Zahlung dieser Fürsorgeleistung gilt darüber hinaus nicht als Einkommen. Damit wird sie nicht auf andere Sozialleistungen und Versicherungsleistungen angerechnet und muss auch nicht versteuert werden. Die Hürden für die Beantragung sind denkbar niedrig:
- Der Hauptwohnsitz der Bezugsperson muss in Bayern liegen.
- Es muss ein Pflegegrad 2 nachgewiesen werden.
Bis zu 16.000 Euro pro Haushalt
Die Höchstfördergrenze für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegekassen liegt bei insgesamt vier zuschussberechtigten Personen pro Haushalt. Damit sind im günstigsten Fall bis zu 16.000 Euro pro Haushalt als einmaliger Zuschuss drin.
Einmaliger Antrag - dauerhafter Bezug
Der Antrag auf „Landespflegegeld Bayern“ muss nur einmal gestellt werden. Sobald er bewilligt ist. laufen die jährlichen Zahlungen automatisch weiter. Ändern sich die Voraussetzung, durch einen Umzug in ein anderes Bundesland, Rückstufung des Pflegegrades oder den Tod, muss dies dem Bayerisches Landesamt für Pflege umgehend mitgeteilt werden.
Zuschüsse von Berufsgenossenschaft, Unfallkasse & Co
Wenn die Gehbehinderung und damit die Notwendigkeit eines Treppenliftes auf einen Betriebsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen sind, müssen in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallkasse zumindest einen Teil der Kosten für den Treppenlift übernehmen. Dasselbe gilt, wenn die Behinderung durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde. In diesem Fall muss der Unfallverursacher – bzw. dessen Haftpflichtversicherung – die Kosten für den Treppenlift bezahlen. Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann die Kosten für einen Treppenlift auch infolge eines selbstverschuldeten Unfalls bei seiner Versicherung geltend machen. Was und wie viel Geld die Versicherung dabei zahlt, hängt allerdings sehr individuell von dem entsprechenden Vertrag sowie den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Privatkredite über Banken
Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit einen Treppenlift über einen günstigen Privatkredit zu finanzieren. Ein erster Ansprechpartner für das Darlehen kann die eigene Hausbank sein. Versäumen Sie aber nicht auch zinsgünstige Angebote von anderen Anbietern zu prüfen. Hierfür können unabhängige Kreditvergleichsrechner sehr hilfreich sein, die im Internet vielfach zu finden sind.
Ratenzahlungen der Treppenlifthersteller und -anbieter
Last but not least bieten aber auch viele Treppenlift-Hersteller und Treppenlift-Anbieter selbst attraktive Treppenlift-Finanzierungen in Form von Ratenzahlungen, Aufschiebungen der Zahlungssumme sowie zinsgünstige Darlehen an. Nicht selten sind diese Angebote deutlich günstiger als ein Privatkredit. Informieren Sie sich deshalb auch gründlich darüber welche Möglichkeiten der Treppenlift-Finanzierung die unterschiedlichen Treppenlift-Anbieter und Treppenlift-Hersteller jeweils bereithalten.
Nicht alle Finanzierungshilfen lassen sich miteinander kombinieren. Deshalb sollten Sie sich möglichst im Vorfeld über die jeweiligen Möglichkeiten und Bedingungen der verschiedenen Angebote informieren und erst dann ihre endgültige Wahl treffen.
Vor allem bei großen Treppenliftherstellern sowie Treppenliftanbietern können Sie mit attraktiven eigenen Finanzierungsangeboten rechnen, die häufig deutlich günstiger sind, als ein Privatkredit.
Beispiele zur Treppenlift-Finanzierung
Ein interessantes Beispiel für eine Treppenlift-Finanzierung durch einen Treppenlift-Anbieter ist ein Zweistufen-Modell, bei der 50 Prozent des Kaufpreises bei der Montage fällig werden und die zweite Hälfte erst innerhalb eines Jahres gezahlt werden muss. Für die nachgelagerte Zahlung der zweiten Hälfte berechnet der Anbieter keine Zinsen. Darüber hinaus kann der Kunde auch noch darüber entscheiden, ob er die zweite Hälfte komplett oder in Raten bezahlen möchte.
Geschrieben von
Anja Lang
Freie Medizinjournalistin
Anja Lang schreibt als freie Medizinjournalistin regelmäßig für diverse Gesundheitsportale, Publikumszeitschriften sowie einschlägige medizinische Fachmagazine. Nach dem Studium der Kommunikationswissenschaften mit Schwerpunkt Medizin- und Wissenschaftsjournalismus war Sie mehrere Jahre als TV-Journalistin für verschiedene Fernsehsender tätig. Inzwischen arbeitet sie selbstständig und schreibt für diverse Gesundheitsportale sowie medizinische Fachzeitschriften.
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