Treppenlift Zuschuss Land Sachsen

Land Sachsen

Regionales Förderprogramm

Das Land Sachsen bezuschusst Mieter und Eigentümer mit 80% des Kaufpreises eines Treppenliftes. Ist der Treppenliftnutzer Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, so können die restlichen 20% zusätzlich übernommen werden. Der Zuschuss gilt nicht für Mehrfamilienhäuser.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Hierzu liegen leider keine Informationen vor.

Beantragung

Vor dem Antrag muss Kontakt zu einer Beratungsstellung aufgenommen werden (siehe Link unten). Diese prüft die Voraussetzungen und nimmt den Antrag entgegen.

Links
Zuschusshöhe

80% des Kaufpreises

(Maximal 8.000€, bzw. 20.000€ bei Plattform- und Hubliften)

Voraussetzungen

Der Mieter bzw. Eigentümer muss dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt sein und ein Umbau ist notwendig, um in der Wohnung weiter leben zu können. Es darf sich nicht um einen Außenlift handeln. Es gilt eine Höchstgrenze für die Wohnfläche:
Bei Mietwohnraum:
1 Person: 60 m², 2 Personen: 80 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 15 m².
Bei einer Eigentumswohnung:
1 Person: 60 m², 2 Personen: 90 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².
Beim Eigenheim:
bis 2 Personen: 110 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².

Weitere Förderprogramme

Weitere Förderprogramme

Zuschuss der Pflegekasse

bis zu

4.000 €
Zuschuss der kfW
10 %

der Kosten

Wann sollte eine regionale Förderung in Anspruch genommen werden?

In der Regel lassen sich regionale Förderprogramme nicht kombinieren mit anderen Zuschüssen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, bei welchem Förderprogramm der Zuschuss für Sie am höchsten ist. Dies kann auch davon abhängig sein, wie hoch die Kosten für den Treppenlift sind. Nämlich dann, wenn es sich um prozentuale Zuschüsse handelt.

Zuschuss der Pflegeversicherung

Wenn ein Pflegegrade vorliegt, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

In den meisten Fällen ist dies mehr als Sie von dem Förderprogramm des Landes Sachsen erhalten. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Bedingungen des Zuschusses der Pflegekasse erfüllen.

Zunächst Angebote einholen

Bevor Sie sich an die zuständigen Stellen für die Zuschüsse wenden, sollten Sie Angebote für einen Treppenlift einholen. So haben Sie Gewissheit, ob ein Einbau überhaupt bei Ihnen machbar ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Auf Anfrage vermitteln wir Ihnen gerne bis zu drei passende Firmen, um kostenlose und unverbindliche Angebote zu erhalten.

Anschließend sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss des Landes Sachsen erfüllen und welche anderen Förderprogramme noch infrage kommen.

Haben Sie Fragen zum Thema Treppenlift? 0800 11 22 44 1