Der neue Pflege-Bahr ist eine Vorsorgeversicherung, benannt nach dem Gesundheitsminister, die den Deutschen eine bessere Absicherung bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit ermöglichen soll.
Die Zahl derer, die über eine private Pflegeversicherung verfügen, liegt unter zwei Millionen und ist in Anbetracht der steigenden Pflegekosten viel zu niedrig.
Deshalb stellt die Bundesregierung ab 2013 zunächst eine Summe von 90 Millionen Euro zur Verfügung, die dazu dienen soll, eine private Pflege-Tagegeld Versicherung staatlich zu bezuschussen. Weitere Fördermittel sollen folgen.
Gründe für die staatlich geförderte Pflegevorsorge
Die steigenden Kosten für einen vollstationären Heimaufenthalt oder die ambulante Betreuung zuhause sind allein durch die Inanspruchnahme der staatlichen Pflegeversicherung nicht zu finanzieren.
Bei Vorliegen einer Pflegestufe 3 ist der vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen zu zahlende Eigenanteil inzwischen schon höher als dieser Zuschuss. Weitere Kosten für persönliche Bedürfnisse kommen noch dazu. Diese Pflegekosten sind von einkommensschwächeren Rentnern schon heute nicht mehr zu bewältigen und sie werden in Zukunft noch steigen. Deshalb sah die Bundesregierung es als dringend notwendig an, einen Anreiz für weitergehende privat finanzierte Absicherung zu geben.
Höhe und Voraussetzung der Pflege-Bahr-Förderung
Unter der Bedingung, dass der Versicherte einen Eigenanteil von mindestens 120.- Euro jährlich übernimmt, kann er eine staatliche Zulage von 60 Euro pro Jahr beanspruchen. Anspruch hat jeder, egal, wie viel er verdient und ob er Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Nur dann, wenn bereits eine ärztlich bescheinigte Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist ein Abschluss der Pflege-Bahr Versicherung nicht mehr möglich.
Bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro (10 Euro Eigenanteil plus 5 Euro Förderung) beträgt die Versicherungsleistung für Pflegestufe III 600 Euro monatlich. In Pflegestufe II übernehmen die Versicherungen 60 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe 0 immerhin noch 10 % dieser Mindestabsicherung.
Nachteile der Pflege-Bahr-Förderung
Die Versicherungen können über die neuen Pflege-Bahr Verträge Karenzzeiten von bis zu fünf Jahren nach Versicherungsbeginn verhängen. Erst danach besteht ein Anspruch auf Leistung. Um ohne Altersbeschränkung und Gesundheitsprüfung das Versicherungsrisiko zu minimieren, werden in den Beiträgen Sicherheitsaufschläge einkalkuliert sein. Je höher das Eintrittsalter, desto teurer werden voraussichtlich die Prämien sein. Es steht deshalb zu befürchten, dass diese neuen Förderpolicen zumindest für ältere Versicherte teurer als andere, nicht staatlich bezuschusste Pflegegeldversicherungen sind.
Geringverdiener sollten vor Abschluss einer derartigen Versicherung bedenken, dass bei Eintritt des Pflegefalls die Versicherungsleistungen immer auf die Grundversorgung angerechnet werden.
Außerdem sollte sicher sein, dass die geforderten Beiträge auf Dauer gezahlt werden können. Bei Vertragskündigung erfolgt keine Rückerstattung der bis dahin gezahlten Beiträge.
Vorteile der Pflege-Bahr-Förderung
Besonders positiv ist die neue Pflege-Tagegeld-Förderung für Menschen, die zwar noch nicht pflegebedürftig sind, aber aufgrund einer chronisch fortschreitenden Erkrankung wie z.B. Multipler Sklerose oder rheumatoider Arthritis von anderen Versicherungen abgelehnt werden. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Altersgrenze, die Versicherungen dürfen niemanden aus diesen Gründen ablehnen.