Rechtliches

Fixierung in der Pflege

Sicherheit oder Einschränkung der Freiheit?

Die Fixierung eines Menschen in der Pflege ist ein heikles Thema und bedarf der Beachtung diverser rechtlicher Reglementierungen. Auch stellt sich die Frage, was vorrangig ist, die Sicherheit des Pflegebedürftigen oder seine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Doch weder die Angehörigen noch das Pflegepersonal haben das Recht, über den Kopf des Betroffenen hinweg oder gegen seinen Willen zu entscheiden. Selbst in bester Absicht durchgeführt, hat eine widerrechtliche Fixierung rechtliche Konsequenzen zur Folge.

Wann spricht man von einer Fixierung?

Eine Fixierung bedeutet die mechanische Bewegungseinschränkung eines Menschen. Mittel zur Fixierung sind beispielsweise Fixiergurte, Bauchgurte oder Bettseitenteile. Auch medikamentöse Sedierungen können als freiheitsentziehende Maßnahme gewertet werden. Ebenso das verschlossene Zimmer, welches der Pflegebedürftige nicht aus eigener Kraft verlassen kann oder das „Parken“ eines Rollstuhles unmittelbar vor einem Tisch, gelten als Freiheitsberaubung.
Eine Fixierung ist stets alt letztes Mittel der Wahl zu sehen.

Wann ist der Tatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erfüllt?

  • Anlegen von Bauch- oder Stuhlgurt, Hand- oder Fußfesseln (wenn der Pflegebedürftige die Fixierung nicht selbst lösen kann).
  • hochgezogene durchgehende Bettseitenteile.
  • Abschließen des Zimmers/der Station, ohne Gewährleistung des Öffnens auf Wunsch.
  • Wegnahme von Bewegungshilfen, wie z.B. Rollstuhl/Gehhilfen.
  • pharmakologische Fixierung durch sedierende Arzneimittel (ohne anderen therapeutischen Hintergrund).

Der Pflegebedürftige kann vor den Gefahren in seiner Umgebung durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit geschützt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dieses Umfeld dem Menschen anzupassen und zur Sicherheit gefährliche Gegenstände oder Stolperfallen weit möglichst zu entfernt. Alternativ zum Bettseitengitter stellt ein Niedrigbett mit geringem Abstand zum Boden dar. Eine dem Bett vorgelagerte Matratze kann Sturzverletzungen mindern. Für Menschen mit Demenz bietet sich das Rooming-in Verfahren an. Hier kann eine vertraute Person bis zur Eingewöhnung in eine fremde Wohnumgebung mit im Zimmer wohnen.

Auf jeden Fall sind Fixierungen oftmals nicht weniger gefährlich als die freie Bewegungsmöglichkeit. In dem Bestreben den „Fesseln“ zu entkommen haben sich Betroffene schwere Verletzungen zugezogen bis hin zur Strangulierung.
Eine Umstrukturierung des herkömmlichen Pflegealltags, durch beispielsweise Veränderung der Personalschlüssel in der Pflege, würde höchst wahrscheinlich für entfesselnde Ergebnisse sorgen. Außerdem ist für die erforderliche Dokumentation mittels eines Fixierungsprotokolls erheblicher Zeitaufwand nötig. Diese Zeit ließe sich sinnvoll und kostensparend für Betreuungszwecke einsetzen.

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